Allgemeine Geschäfts­beding­ungen

OXE ist eine Software-as-a-Service (SaaS) Dienstleistung über das Medium Internet der motor4 GmbH & Co. KG, Friedrich-Ebert-Straße 77, 34119 Kassel, nachfolgend m4 genannt.

§ 1 Geltungsbereich, Befugnis von Änderungen, Inhalt des Vertrages sowie Wechsel des Vertragspartners

  • m4 erbringt die in Verbindung mit der Nutzung von OXE erbrachten Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, (den ergänzenden Nutzungsbedingungen). Mit Beginn der Nutzung von OXE akzeptiert der Kunde diese Allgemeine Geschäftsbedingungen in vollem Umfang. Diese Geschäftsbedingungen behalten ihre Gültigkeit auch für zukünftige Verträge und müssen hierfür nicht ausdrücklich neu vereinbart werden.
  • m4 behält sich das Recht vor, Umfang und Inhalt dieser Geschäftsbedingungen mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern diese Änderungen unter Einbeziehung der Anforderungen von m4 für den Kunden tragbar sind. Das Einverständnis zu diesen Änderungen gilt als erteilt, wenn der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Kenntnis des Änderungsumfangs widerspricht. m4 wird den Kunden auf die Konsequenzen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
  • m4 erkennt insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Auftraggebers ausdrücklich nicht an, falls diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Dies gilt auch, wenn m4 in Kenntnis anders lautender AGB des Kunden Leistungen ohne Vorbehalte erbringt.

§ 2 Grundlage des Vertrages

m4 erbringt seine Leistung uneingeschränkt auf Basis für die Nutzung der SaaS -Dienstleistung erforderlichen Spezifikation sowie den dafür fachlichen und technisch notwendigen Funktionalitäten. Dabei sind die in der Auftragsbestätigung von m4 genannten Spezifikationen bindend für die Bereitstellung aller vertraglich vereinbarten Leistungen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass die von m4 angebotene Leistung seinen Bedürfnissen und Anforderungen entspricht. Verbindliche Vorgaben seitens des Kunden hat dieser in schriftlicher Form vor Vertragsabschluss zu benennen. Alle Leistungen hieraus erhalten erst durch die Bestätigung durch m4 in der Auftragsbestätigung und den darin aufgeführten Angaben Gültigkeit.

§ 3 Abnahme und Eigentumsvorbehalt

  • Die vertragliche Leistung gilt mit der ersten Nutzung von OXE durch den Kunden als abgenommen.
  • m4 behält sich die Nutzung von OXE durch den Kunden bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Nutzungsentgelte vor. Bei Zahlungsverzug behält sich m4 das Recht vor, die gelieferte Leistung zur Sicherung ihrer Rechte bei Ankündigung und Setzen einer angemessenen Nachfrist auszusetzen.

§ 4 Vertragslaufzeit, Vertragsbeendigung und Rücktritt

  • Der Vertrag zwischen m4 und dem Kunden kommt erst mit Übersendung der Auftragsbestätigung mit dem darin genannten Datum des Vertragsbeginns zustande.
  • Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. In jedem Fall beträgt die Mindestvertragslaufzeit ein Jahr.
  • Das Vertragsverhältnis kann erstmalig nach Ablauf eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ausschlaggebend für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Empfang des Kündigungsschreibens durch m4.
  • Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere Laufzeit. Eine Kündigung kann unter den in §4 Ziffer 3 genannten Fristen erfolgen.
  • Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere Laufzeit. Eine Kündigung kann unter den in §4 Ziffer 3 genannten Fristen erfolgen.

§ 5 Kündigung aus wichtigem Grund

Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei Verletzung einer Bedingung des Vertrages durch den Auftraggeber behält sich m4 vor, den geschlossenen Vertrag und das Recht zur Nutzung von OXE aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Eine weitere Nutzung von OXE ist demzufolge vollumfänglich untersagt.


Ein wichtiger Grund liegt vor:

  • 1. wenn der Kunde mit der Zahlung der vereinbarten Entgelte trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als drei Monat in Verzug gerät,
  • 2. wenn der Auftraggeber wissentlich gegen die vorliegenden Nutzungsbedingungen verstößt,
  • 3. sobald eine Nutzung von OXE dauerhaft nicht möglich ist bzw. ein Zugang hierzu durch den Kunden nicht bereitgestellt werden kann,
  • 4. wenn der Kunde die Nutzung von OXE Dritten entgeltlich oder unentgeltlich ohne Einverständnis von m4 zur Verfügung stellt. In diesem Fall ist m4 berechtigt, alle Aufwände die zur Auswertung des Vergehens, erforderlichen Systemprüfungen, Beseitigung von Fehlern, sowie Änderung sämtlicher Zugangsdaten notwendig sind, in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf Schadensersatz von m4 gegenüber dem Kunden bleibt davon unberührt.
  • 5. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Fall voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.

Im Fall einer von m4 ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt eine Rückzahlung von bereits geleisteten Nutzungsentgelten ausgeschlossen.

§ 6 Preise und Zahlung

  • Nach Vertragsschluss ist m4 berechtigt, die für die Nutzung von OXE fällige Jahrespauschale in Rechnung zu stellen. Bei Vertragsverlängerung erfolgt die Rechnungsstellung jeweils zu Beginn des Verlängerungszeitraums.
  • Sämtliche Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar.
  • Durch den Kunden in Anspruch genommener Support, der nachweislich aufgrund einer mangelhaften Leistung von m4 erforderlich ist, erfolgt unentgeltlich. Bei allen anderen Supportleistungen verpflichtet sich der Kunde, m4 den hierfür angefallenen Aufwand in Höhe der aktuellen Stundensätze zu vergüten, die Abrechnung erfolgt im Viertelstundentakt.
  • m4 ist berechtigt, die Gebühren für die Nutzung von OXE maximal einmal pro Jahr zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. M4 wird den Kunden auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Die Preise sind Festpreise. Die aktuelle Stundensätze sowie Preise für andere Dienstleistungen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste, die m4 nach beliegem Ermessen festlegt.
  • Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so hat m4 gem. §281 BGB Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro, der zu berechnende Verzugszins beträgt 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der EZB. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch m4 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
  • Der Kunde ist auch für Kosten, die andere Nutzer und Teilnehmer sowie Dritte über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich
  • Aufrechnungsrechte gegen Forderungen von m4 stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von m4 anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Leistungserbringung

m4 stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages die Nutzung von OXE in der jeweils aktuellen Version zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet m4 OXE als SaaS-Dienst auf einem Server ein, der für den Kunden erreichbar ist.


m4 gewährleistet im Rahmen seiner Leistungserbringung folgende Punkte:

  • m4 gewährleistet eine Erreichbarkeit der vereinbarten Dienste von 98,5 v. H. Prozent im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten. Jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Dienste aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von m4 liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter usw.) über das Internet nicht zu erreichen ist. m4 kann den Zugang zu den Leistungen jederzeit und eigenverantwortlich beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Anwendung oder gespeicherter Daten dies erforderlich machen.
  • Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Nutzung von OXE sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen notwendig ist.
  • Die Überwachung der Grundfunktionen von OXE erfolgt täglich. Die Wartung ist grundsätzlich von Montag bis Freitag 09:00 - 17.00 Uhr gewährleistet. Bei schweren Funktionsstörungen, die die Nutzung von OXE nicht mehr oder nur ernstlich eingeschränkt möglich machen, erfolgt die Wartung binnen 8 Stunden ab Kenntnis oder Information durch den Kunden. m4 wird den Kunden von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen. Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von zwölf Stunden möglich sein sollte, wird m4 den Kunden binnen 24 Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung zu veranschlagen ist, verständigen.
  • Im Rahmen der Bereitstellung von OXE durch m4 ist eine sichere verschlüsselte Secure-Socket-Layer (SSL) Verbindung mittels eines Zertifikats, dessen Inhaber m4 ist, enthalten.
  • m4 behält sich das Recht vor, Benachrichtigungen an den Auftraggeber ausschließlich in elektronischer Form mittels E-Mail zu übersenden.

§ 8 Nutzungsrechte

  • m4 räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, OXE als SaaS-Dienstleistung für die Dauer des abgeschlossenen Vertrages bestimmungsgemäß zu nutzen.
  • Der Kunde darf die Anwendung nur bearbeiten, soweit dies durch den Umfang der bestimmungsgemäßen Nutzung abgedeckt ist.
  • Der Kunde darf die Anwendung nur vervielfältigen, soweit dies durch den Umfang der bestimmungsgemäßen Nutzung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt auch das Laden der Anwendung in den Arbeitsspeicher eines von m4 bereitgestellten Servers, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern auf Datenträgern (wie etwa Festplatte o.Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware. Wünscht der Kunde eine stationäre Installation von OXE auf seinem eigenen Server, so ist dies nur im vertraglichen Rahmen eines erweiterten Leistungsumfangs möglich.
  • Der Kunde ist nicht berechtigt OXE Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung von OXE ist dem Kunden ausdrücklich nicht gestattet.

§ 9 Allgemeine Hilfestellung (Help-Desk)

m4 ist im Rahmen seines Kundensupports bemüht, aktuelle Informationen zur Nutzung von OXE im Internet zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung dieser Help-Desk Informationen erfolgt u.a. anhand von Leistungsverzeichnissen, Bedienungsanleitungen, Tutorials, Links, Quellverweisen, Broschüren, FAQs, Empfehlungen mit dem Ziel, alle Nutzer vollumfänglich zu informieren. Der Kunde wird von m4 auf diese Nutzung dieser Help-Desk Informationen hingewiesen, so dass auch seine Nutzer und Teilnehmer jederzeit „online“ die Möglichkeit haben, diese Informationen einzusehen und sich selbstständig über mögliche Voraussetzungen zur Nutzung von OXE zu informieren.


m4 ist im Rahmen seines Kundensupports bemüht, aktuelle Informationen zur Nutzung von OXE im Internet zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung dieser Help-Desk Informationen erfolgt u.a. anhand von Leistungsverzeichnissen, Bedienungsanleitungen, Tutorials, Links, Quellverweisen, Broschüren, FAQs, Empfehlungen mit dem Ziel, alle Nutzer vollumfänglich zu informieren. Der Kunde wird von m4 auf diese Nutzung dieser Help-Desk Informationen hingewiesen, so dass auch seine Nutzer und Teilnehmer jederzeit „online“ die Möglichkeit haben, diese Informationen einzusehen und sich selbstständig über mögliche Voraussetzungen zur Nutzung von OXE zu informieren.

  • Die jeweiligen Informationen sind allgemein und daher „ohne Gewähr“ in Bezug auf den aktuellen Stand der Technik, insbesondere der Kompatibilität mit gängigen Internet-Browsern und deren Betriebssystem.
  • Außerhalb dieser Informationen sind zusätzlich Supportleistungen durch m4 nur nach Absprache und Berechnung in Höhe der aktuellen Stundensätze möglich.
  • Zur Kompatibiltätsprüfung wird m4 dem Kunden, seinen Nutzer sowie Teilnehmern den Link auf eine Internet-Plattformen zur Verfügung stellen, um die reibungslose Nutzung von OXE im Hinblick auf den jeweils verwendeten Internet-Browser zu prüfen.

§ 10 Einräumung von Speicherplatz

  • m4 überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf seinem Server zur Speicherung seiner Daten. Der Kunde kann hier Inhalte bis zu dem vertraglich festgelegten Umfang ablegen. Sofern der vereinbarte Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird m4 den Kunden hierüber informieren und ihm zur Nachbestellung entsprechende Datenkontingente, vorbehaltlich der Verfügbarkeit, anbieten.
  • m4 trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.
  • Der Kunde ist berechtigt, diese Daten Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
  • Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarung mit Dritten verstößt.
  • m4 verpflichtet sich, geeignete Vorkehrungen gegen den Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf öffentlich gemachte Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird m4 tägliche Backups vornehmen, die die Daten des Kunden auf Viren überprüfen, sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren.
  • Ist die Wiederherstellung eines Backups aufgrund eines Systemfehlers nicht vollständig möglich, unterstützt der Kunde m4 vollumfänglich bei der Wiederherstellung aller Daten. Die Aufbewahrungszeit eines Backups beträgt maximal 7 Tage.
  • Ist die Wiederherstellung eines Backups aufgrund eines Systemfehlers nicht vollständig möglich, unterstützt der Kunde m4 vollumfänglich bei der Wiederherstellung aller Daten. Die Aufbewahrungszeit eines Backups beträgt maximal 7 Tage.
  • Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen.
  • Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird m4 dem Kunden unverzüglich sämtliche Daten, die auf dem zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, herausgeben.
  • Die Herausgabe der Daten erfolgt durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
  • m4 stehen hinsichtlich der Daten des Kunden weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das gesetzliche Mieterpfandrecht zu.

§ 11 Vertragliche Pflichten des Kunden

  • Der Kunde sichert zu, dass die m4 mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Dies betrifft insbesondere Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- Nummer des Kunden. Hierzu zählen auch die Kontaktdaten des Ansprechpartners zur Mitteilung von Informationen in Notfällen.
  • Der Kunde verpflichtet sich, eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen, um insbesondere Kenntnis von einer Überschreitung seines Datentransfervolumens zu erhalten.
  • Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen der Nutzung von OXE keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzende Inhalte abzulegen und zu speichern.
  • Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche von OXE durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zweck wird er, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Der Kunde wird m4 unverzüglich informieren, sobald er Anhaltspunkte dafür hat, dass Dritte unbefugt seine Anwendung nutzen.
  • Unbeschadet der Verpflichtung von m4 zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung von OXE erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
  • Der Kunde verpflichtet sich, seine Daten und Informationen vor Eingabe auf Viren oder sonstige schädlichen Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
  • Der Kunde wird für den Zugriff auf OXE eine "User ID" und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung von OXE erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet "User ID" und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
  • Die vom Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt m4 hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfrage über das Internet zugänglich machen zu dürfen und insbesondere hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.

§ 12 Pflichten des Kunden im Rahmen der Nutzung der SaaS-Dienstleistung

Der Kunde trägt dafür Sorge, dass sowohl er selbst als auch seine Nutzer und Teilnehmer sich im Vorfeld der Nutzung von OXE vertraut machen damit die Einrichtung, Verwaltung und Nutzung im Sinne einer fehlerfreien Funktion gewährleistet ist. Es obliegt dem Kunden dafür Sorge zu tragen, dass alle Anfragen seiner Nutzer und Teilnehmer zuerst nur an ihn selbst gerichtet und bei ihm geprüft werden. Damit kann der Auftraggeber vermeiden, dass kostenpflichtige Support-Leistungen seitens m4 dem Kunden in Rechnung gestellt werden.


Um dies zu gewährleisten, verpflichtet sich der Kunde zur Einhaltung folgender Pflichten:

  • Der Kunde informiert m4 nach Auftragserteilung als Nutzer jede Person, die berechtigt die Anwendung zu nutzen.
  • Der Kunde benennt nach Auftragserteilung jede Person, die berechtigt ist Support sowie weitere Leistungen bei m4 anzufragen und zu beauftragen.
  • Fall es durch eine fehlerhafte Konfiguration der Systemumgebung/Infrastruktur/Netzwerkumgebung beim Kunden, seinen Nutzern sowie Teilnehmern zu Anfragen kommt, so kann m4 diese annehmen und ggfls. kostenpflichtig bearbeiten.
  • Sollten bei der Nutzung von OXE Fehler auftreten, so sind diese durch den Kunden bzw. dessen Nutzer zuerst intern zu prüfen und danach umgehend an m4 zu übermitteln. Der Kunde stellt dabei sicher, dass m4 umfassende Informationen in schriftlicher Form zur Fehlermeldung, dem Zeitpunkt, dem verwendeten Browser sowie dem Betriebssystem des Nutzers erhält.

§ 13 Supportleistungen

Der Support von m4 bezeichnet alle Leistungen, die aufgrund von Nutzeranfragen des Kunden bzgl. Funktion und Nutzung von OXE sowie erforderliche Hilfestellung bei der Handhabung sowie bei technischer Unterstützung erbracht werden. Dem Kunden ist bekannt, dass dies auch alle Anfragen beinhaltet, die der Kunde aufgrund von Rückmeldungen von Mandanten oder anderen Teilnehmern an m4 weiterleitet – hier insbesondere Fehlermeldungen auf Endgeräten der Teilnehmer im Rahmen der Nutzung von OXE. Supportleistungen von m4 werden unentgeltlich erbracht, wenn diese nachweislich aufgrund einer mangelhaften Leistung von m4 entstanden sind oder ausdrücklich mit dem Kunden im Rahmen der Leistungsbeschreibung eine Supportpauschale vereinbart wurden. Bei allen sonstigen Anfragen des Kunden und dessen Nutzern ist m4 berechtigt, diese Anfragen als zusätzliche Supportleistung in Höhe der aktuellen Stundensätze in Rechnung zu stellen, die Abrechnung erfolgt im Viertelstundentakt.

  • Dem Kunden ist bekannt, dass jede seiner Anfragen bei m4, sowohl telefonisch als auch auf elektronischem Weg und unabhängig davon, ob diese als Frage, Hilfestellung oder Unterstützung vom Kunden gesehen wird, kostenpflichtig ist.
  • m4 ist nicht verpflichtet bei einer Anfrage auf die sich daraus ergebende Abrechnung hinzuweisen.
  • m4 wird jede Supportleistung inhaltlich und im zeitlichen Umfang erfassen und transparent dokumentieren. Dabei gelten alle Leistungen als erbracht und anerkannt, die vom Kunden und seinen Nutzern ausgelöst und von m4 dokumentiert wurden. Diese Supportleistungen müssen dem Kunden vor Leistungserbringung weder mitgeteilt noch angeboten werden.

Falls der Kunde regelmäßige Supportleistungen wünscht, so können diese im Rahmen der Leistungsbeschreibung als optionale Supportpauschale mit m4 vereinbart werden.

§ 14 Pflichten seitens m4

  • m4 stellt OXE als SaaS-Dienstleistung für die Dauer der vertraglich vereinbarten Laufzeit in der jeweils aktuellen Version über das Internet zur Verfügung. Dafür richtet m4 die Anwendung auf einem Server ein, der für den Kunden über das Internet erreichbar ist.
  • Der jeweilige Funktionsumfang ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Web-Site www.OXE.de
  • m4 beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich Fehler bei der Nutzung der Anwendung. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die Nutzung von OXE in der Leistungsbeschreibung angegebene Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung unmöglich oder eingeschränkt ist.

§ 15 Aktualisierungen

m4 wird OXE nach eigenem Ermessen ständig weiter entwickeln und entsprechende Updates und Upgrades zur Verfügung stellen. Der Kunde wird im Vorfeld hierüber informiert. Die Bereitstellung eines Release ist unabhängig vom vertraglich vereinbarten Leistungsumfang.


m4 behält sich vor, bei der Einführung neuer Updates den Nutzungsumfang von OXE mit neuen, individuellen Eigenschaften anzupassen. Der dem Kunden vertraglich zugesicherte Nutzungsumfang bleibt hiervon unberührt. Sollten sich beim Aufspielen neuer Updates Mängel in der Nutzung ergeben, ist der Kunde aufgefordert, diese m4 unverzüglich zu melden. Damit angebliche Mängel von m4 geprüft und behoben werden können, stellt der Kunde alle relevanten Unterlagen zur Verfügung, die diese Störungen nachvollziehbar belegen.

§ 16 Gewährleistung

  • m4 garantiert die Funktions- und Betriebsbereitschaft von OXE als SaaS-Dienst im Rahmen der vereinbarten Leistungen. Sollte der Kunde zu Beginn der Nutzung über das Internet Fehler oder Mängel feststellen, so teilt er dies m4 unverzüglich mit.
  • Eventuelle Mängel sind aussagekräftig, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet, vor Anzeige des Mangels zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach den Vorgaben der m4 durchzuführen. Die Anzeigefrist für diese Mängel beträgt längstens 5 Werktage. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Anwendung in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
  • Ein Anspruch auf Mängel verjährt 12 Monate nach Vertragsabschluss, ausschlaggebend ist dabei das Datum der von m4 schriftlich übermittelten Auftragsbestätigung.
  • m4 übernimmt ausdrücklich keine Gewährleistung, dass die Anwendung den individuellen Anforderungen und Zwecken des Kunden genügt und mit anderen vom Kunden ausgewählter bzw. eingesetzter Software zusammenarbeitet oder mit dieser kompatibel ist.
  • Der Kunde prüft eigenständig im Vorfeld des Vertragsabschlusses, ob OXE den geplanten Nutzungsansprüchen entspricht und trägt die Verantwortung für die richtige Auswahl und Nutzung.

§ 17 Haftung und Schadensersatz

  • Schadensersatzansprüche gegen m4 sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, m4, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet m4 nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch m4, seine gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. m4 haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrages bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrages waren und auf die der Kunde vertrauen darf. Eine Haftung auf zugesicherte Eigenschaften bleibt davon unberührt. Maximal ist die Haftung beschränkt auf € 25.000,00 pro Schadensfall und insgesamt auf € 50.000,00 aus dem Vertragsverhältnis.
  • Für den Verlust von Daten haftet m4 insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Kunde unterlassen hat, täglich Datensicherungen durchzuführen und somit jederzeit durch eine sog. „Backup-Routine“ sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
  • m4 haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, das Körpers oder der Gesundheit durch m4, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  • m4 ist zur sofortigen Nutzungssperrung des SaaS-Dienstes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass OXE rechtswidrig genutzt wird und/oder die Rechte Dritter verletzt werden. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte m4 davon in Kenntnis setzten. m4 hat den Kunden von der Sperre und dem Grund unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
  • Für den Fall, dass Leistungen von m4 von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlustes oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

§ 18 Urheberrecht

  • Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch m4 ist es dem Kunden nicht gestattet, die Anwendung OXE inklusive aller dazugehörigen Informationen und Unterlagen an Dritte in jeglicher Form weiterzugeben oder Dritten Zugang hierzu zu gewähren. Des Weiteren ist es dem Kunden, den Nutzern, sowie Dritten nicht gestattet, die OXE eigenständig auf einem Computersystem zu installieren, abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu deassemblieren. Die Anwendung darf auch nicht genutzt werden, um daraus abgeleitete Werke zu erstellen oder diese unter eigenen Namen zu vermarkten. Sämtliche Informationsmaterialien unterliegen dem Urheberrecht von m4 und dürfen ohne Zustimmung von m4 weder kopiert noch vervielfältigt werden.
  • m4 hält die jeweiligen Rechte an der Anpassung und Weiterentwicklung von OXE und allen dazugehörigen Unterlagen. Somit sind jegliche Verwertung, Bearbeitung, Vervielfältigung und Veröffentlichung durch den Kunde untersagt - es sein denn, m4 erteilt dem Kunden hierfür eine schriftliche Genehmigung. Die Nutzungsmöglichkeit von OXE über das Internet bleibt hiervon unberührt, Rechte daran sind damit jedoch nicht verbunden. OXE und sämtliches Informationsmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Es ist nicht gestattet, die Anwendung ganz oder teilweise in ursprünglicher bzw. abgeänderter Form zu kopieren bzw. zu vervielfältigen. Dies gilt auch, wenn die Anwendung mit anderer Software zusammengemischt bzw. in andere Software integriert ist und diese Form der Software kopiert bzw. vervielfältigt werden soll.

§ 19 Datenschutz

  • Der Kunde wird bei der Nutzung von OXE die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. m4 ist insoweit nicht Verantwortlicher im Sinne des Artikel 4 der DSGVO.
  • m4 erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Kunden ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.
  • m4 verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung des Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl von m4 als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung von m4 erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich m4 vom Kunden vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen. m4 verpflichtet sich, mit allen eingesetzten Mitarbeitern, die mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung des Vertrages zu tun haben, eine inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.
  • Im Rahmen ihrer Vertragsschließung unterzeichnen der Kunde und m4 keine Datenschutzvereinbarung.
  • m4 weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass m4 als Provider bei einzelnen Anwendungen unter Umständen dort abgelegte Daten des Auftraggebers aus technischer Sicht einsehen kann. Für die Sicherheit, der vom Kunden ins Internet übermittelten und innerhalb der Nutzung von OXE gespeicherten Daten, trägt der Kunde die alleinige Verantwortung.

§ 20 Schlussbestimmungen und Sonstiges

  • Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Kassel. m4 ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von m4 auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche, gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • m4 ist berechtigt, den Kunden, inklusive dessen Logos, auf OXE-Adcocat Websites oder in anderen Medien als Referenzkunden zu benennen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
  • Sollten Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch ein wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

Stand März 2022

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